Zulassung

Bachelor Logopädie

Kontakt

Für die Zulassung zum Bachelor Logopädie sind gemäss Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) folgende Punkte massgebend:

Vorbildung

Die formale Vorbildung ist ein Zulassungskriterium zum Bachelor Logopädie gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Logopädie. Personen mit folgenden Ausweisen werden direkt zugelassen:

  • Gymnasiale Maturität
  • Hochschuldiplom (Bachelor, Master, EDK-anerkanntes Lehrdiplom, FH-Diplom)

Zulassung mit Ergänzungsprüfung. Studieninteressierte, die nicht direkt zugelassen werden können, haben die Möglichkeit, die Zulassungsbedingung «formale Vorbildung» über eine Ergänzungsprüfung zu erfüllen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Prüfungen. Zu den Informationen zur Ergänzungsprüfung

Zulassungsverfahren «sur dossier». Individuelle Zugänge zum Bachelor Logopädie für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise sind möglich. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (zum Beispiel EFZ, BMS, FMS)
  • Drei Jahre Berufserfahrung (Vollzeitpensum)
  • Mindestalter: 27 Jahre

Eine Anmeldung zum Verfahren ist via Onlineanmeldung laufend möglich. Bitte lesen Sie vorgängig die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Informationen. Zum Zulassungsverfahren «sur dossier»

Finanzierung des Studienplatzes

Der Wohnort in einem Träger- oder Vertragskanton per Anmeldeschluss ist Voraussetzung. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Studienplatz finanziert wird. Zur Übersicht «Finanzierung der Studienplätze»

Hinweis: Im Falle einer Studienplatzbeschränkung werden die Studienplätze gemäss dem Reglement über die Zulassung zu den Studiengängen der HfH (Zulassungsreglement) verteilt.

Sprachkenntnisse

Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch entsprechen mindestens dem Niveau C2 des GER.

Phoniatrisches Arztzeugnis

Das phoniatrische Arztzeugnis (inkl. ORL- und Stimmstatus) darf zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses nicht älter als drei Monate sein und hat zu bestätigen, dass keine Beeinträchtigung in den Bereichen Gehör, Stimme, Sprech- und Redefähigkeit vorliegt.

Assessment

Die Zulassung wird zudem von einem Assessment abhängig gemacht. Weitere Informationen dazu werden bei der Onlineanmeldung zur Verfügung gestellt.

Aufnahmeverfahren

Für die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren sind die Unterlagen gemäss Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor Logopädie einzureichen. Bitte beachten Sie, dass es bei Anträgen für Strafregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Für die Anmeldung wird eine Anmeldegebühr von CHF 100 erhoben. Diese Gebühr wird im Falle einer Nichtaufnahme ins Aufnahmeverfahren oder Platzabsage nicht zurückerstattet. Es gelten die folgenden Anmeldefristen:

  • Start im Herbstsemester: 1. Februar bis 15. März
  • Start im Frühlingssemester: 1. September bis 30. September

Zur Anmeldung