Ausgleichsmassnahmen
Master Schulische Heilpädagogik
Sie möchten als Schulische Heilpädagogin bzw. Schulischer Heilpädagoge in der Schweiz arbeiten? Lassen Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in der Schweiz anerkennen. Studienleistungen in der Schweiz, sogenannte Ausgleichsmassnahmen, ermöglichen Ihnen die Anerkennung Ihrer im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung für eine Berufstätigkeit in der Schweiz.
Für die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei den zuständigen Behörden (EDK Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren).
Nachdem Sie von der EDK den Bescheid erhalten haben, Ausgleichsmassnahmen absolvieren zu müssen, können Sie sich gerne an der HfH über folgenden Link anmelden: Onlineanmeldung
Für die Dossierprüfung und den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von CHF 400 erhoben. Der Betrag wird, sofern die Ausgleichsmassnahmen an der HfH absolviert werden, mit den Gesamtkosten der Massnahme verrechnet.
Nach Bezahlung der Gebühr werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Anschliessend werden wir für Sie ein persönliches Angebot zur Durchführung der Massnahme erstellen.
Die Ausgleichsmassnamen werden je nach Entscheid der EDK an der HfH oder in Zusammenarbeit mit einer Pädagogischen Hochschule durchgeführt.
Kosten. Pro ECTS-Kreditpunkt werden CHF 450 verrechnet (plus Verwaltungsgebühr CHF 400).
Kontakt. Sie erreichen uns unter ausgleichsmassnahmen [at] hfh.ch.