FAQ
Bachelor Psychomotoriktherapie
Auf dieser Seite finden Sie die Frequently Asked Questions (FAQ) zum Teilzeitstudium Psychomotoriktherapie. Die FAQs werden laufend ergänzt.

Teilzeitstudium. Psychomotoriktherapie kann man Teilzeit studieren. Es ist möglich, das Bachelorstudium während 8–10 (max. 12) Semestern zu absolvieren. Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen zum Teilzeitstudium beantwortet.
Für wen ist das Teilzeitstudium gedacht? Was muss man beachten?
Das Teilzeitstudium ist für Studierende gedacht, die aus privaten oder beruflichen Gründen kein Vollzeitstudium absolvieren können oder wollen.
- Für Vollzeitstudierende besteht die Möglichkeit, einen begründeten Antrag bei der Studiengangsleitung einzureichen (zum Beispiel Mutterschaft, Studienbelastung reduzieren), um vom Vollzeit- in den Teilzeitmodus zu wechseln.
- Ein Teilzeitstudium reduziert die Belastung pro Semester, verlängert jedoch die Dauer des Studiums.
- Es ist zu beachten, dass alle Blockwochen inkl. Wahlmodule vollumfänglich zum gewählten Zeitpunkt absolviert werden müssen, das heisst, dass die üblichen studienfreien Tage in diesen Wochen nicht zur Verfügung stehen.
Wichtige Hinweise zum Teilzeitstudium erhalten Sie an unserer Veranstaltung «Einführung TZ-Studium» im März vor Studienbeginn. Alle künftigen Teilzeitstudierenden werden eingeladen.
Wann kann ich mit der Planung des Studiums beginnen?
Vor Studienbeginn findet im Frühjahr eine Informationsveranstaltung für Teilzeitstudierende statt. In diesem Rahmen wird das Curriculum erläutert und Fragen zum Teilzeitstudium allgemein geklärt. Die Studiengangsleitung bietet zudem individuelle Beratungen für die Teilzeitstudierenden an. Voraussetzung dafür ist eine Zusage des Studienplatzes und die Immatrikulation. Vorher können keine Beratungsgespräche durchgeführt werden.
Wie viel Zeit habe ich bis zum Studienabschluss?
Das Vollzeitstudium beträgt drei Jahre. Teilzeitstudierende können das Studium über vier oder fünf Jahre absolvieren. Nach maximal sechs Jahren (12 Semester) muss das Studium abgeschlossen sein.
Wie ist die Belastung in den einzelnen Studienjahren verteilt?
Wir empfehlen die Studientage und Arbeitstage über ein Studienjahr hinweg konstant zu halten, also nicht nach einem Semester, sondern erst nach einem Jahr zu wechseln.
Beispiel: Die HfH Tage im HS des 1. Studienjahres und FS sollten möglichst gleich gehalten werden, MI und DO sind obligatorisch (mind. vier volle Tage bei vier Jahren Teilzeitstudium oder drei volle Tage bei 5 Jahre Teilzeitstudium: beispielsweise MO, MI und DO).
Ein Jahr später, also im HS des 2. Studienjahres müssen die HfH Tage dann gewechselt werden (Beispiel bei 5 Jahre Teilzeitstudium DI und FR plus ein weiterer Tag des 3. Semesters).
Dies ermöglicht, dass Sie Ihre Arbeit für ein akademisches Jahr planen können. Die Praktika müssen in den vorgegebenen Zeiträumen absolviert werden, die Tage werden in Absprache mit der Praktikumsleitung bestimmt.
Weitere Informationen zu den Belastungen in den einzelnen Modulen finden Sie im Modulverzeichnis.
Wie wähle ich die Module eines Studienjahres für das HS und FS aus?
Ihre Modulwahl richtet sich nach der Auswahl Ihrer Studientage. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind Sie darin frei. Wir empfehlen die Einhaltung einer bestimmten Modulreihenfolge (siehe Frage «Werden bestimmte Modul-Reihenfolgen empfohlen?»).
Ausnahmen:
- Die Module «2 P02 Körper- und Biographiearbeit» und «2 TB01 Heilpädagogik und Profession» müssen im 1. Semester des 1. Studienjahres belegt werden (siehe auch «Wie plane ich meinem persönlichen Stundenplan?»)
- Die Module «2 TB08 1 Beratung 1» und «2 TB08 2 Beratung 2» müssen nacheinander besucht werden, da sie aufeinander aufbauen. Dasselbe gilt für die Module «2 TB03 1 Forschung und Entwicklung 1» und «2 TB03 2 Forschung und Entwicklung 2» sowie «2 P11 1 Interventionen 1» und «2 P11 2 Interventionen 2»
- Die Praktika 1, 3, und 4 müssen in der vorgesehenen Reihenfolge und den geplanten Semestern gemäss Curriculum absolviert werden (inklusive Praxisreflexionen)
- Man kann nicht Module des 2. Studienjahres vorziehen oder Module des 1. Studienjahres nachholen.
Einzelne Module können zeitlich und örtlich flexibel studiert werden (Module im FLEX-Modus). Bitte beachten Sie, dass einzelne Tage auch in Flexmodulen in Präsenz besucht werden müssen.
Folgende Flexmodule werden angeboten:
- 2 TB02 Entwicklung des Menschen in der Lebensspanne
- 2 TB03 1 Forschung und Entwicklung
- 2 TB09 Lernen und Therapie
- 2 TB11 Therapie in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern
- 2 TB13 Aktuelle Themen der Heilpädagogik
Genauere Informationen finden Sie auf den Studienplänen und im Modulverzeichnis.
Alle Teilzeitstudierende werden in der ersten Studienwoche zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Im Anschluss an die Infoveranstaltung können Sie sich verbindlich zu einem oder mehreren FLEX-Modulen anmelden.
Werden bestimmte Modul-Reihenfolgen empfohlen?
Zur optimalen Vertiefung Ihres Wissens und Ihrer Kompetenzen empfehlen wir folgende Modul-Reihenfolge, auch in Hinblick auf Ihre Praktika:
- 2 P03 Spiel, Sport und Bewegung, 2 P07 Diagnostik in der PMT, 2 P08 Motorische Verfahren, 2 P09 Grafomotorik und 2 P11.1 Interventionen 1 vor Praktikum 3
- 2 TB10 Therapieplanung und Kasuistik parallel zu Praktikum 3
- 2 P05 Entwicklung, Motorik und Wahrnehmung vor 2 P09 Grafomotorik
- 2 P08 Motorische Verfahren vor oder parallel zu 2 P07 Diagnostik in der PMT
- 2 TB08 1 Beratung und 2 TB08 2 Beratung 2 am besten vor oder parallel zu Praktikum 4 (für Umfeldberatung, Elterngespräche etc.)
- 2 P12 Therapeutisches Spiel als Intervention, 2 P13 Vertiefung Entwicklungsauffälligkeiten Auffälligkeiten vor (oder in Ausnahmefällen parallel zum) Praktikum 4
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit (2 TB 17) wird immer im letzten Studienjahr angefertigt:
- bei 4 Studienjahren im 4. Studienjahr
- bei 5 Studienjahren im 5. Studienjahr
Wie plane ich meinem persönlichen Stundenplan?
Die Ausbildungsübersicht bildet das dreijährige Vollzeitstudium ab. Für Ihr Teilzeitstudium müssen Sie alle Module in vier bzw. fünf Jahren absolviert haben.
Für Ihre Planung schaffen wir Sicherheit, indem die Ausbildungsübersicht für die Laufzeit Ihres Studiums prinzipiell gilt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es im laufenden Studienbetrieb aus personellen oder organisatorischen Gründen dennoch zu Änderungen im Stundenplan kommen kann.
- Modul «2 P02 Körper- und Biographiearbeit»: Alle Studierenden, auch TZ, müssen dieses Modul im 1. Semester mittwochs besuchen und an der zweitägigen Lehrveranstaltung KW 39 (Freitag und Samstag) teilnehmen (diese findet ausserhalb der HfH statt: eine Übernachtung).
- Modul «2 TB01 Heilpädagogik und Profession»: Alle Studierenden, auch TZ, müssen dieses Modul im 1. Semester donnerstags absolvieren.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden.
Wechsel des Studienmodus?
In Absprache mit der Studiengangsleitung ist in begründeten Fällen ein Wechsel in einen anderen Studienmodus (z.B. vom Teilzeit- zum Vollzeit-Studium) möglich. Wechsel von Vollzeit- zu Teilzeitmodus ist aufgrund der begrenzten Teilzeitstudienplätze nur nach Absprache und sorgfältiger Prüfung möglich und kann nicht garantiert werden.
Wie ist das Curriculum aufgebaut?
Für viele Veranstaltungen gibt es Eingangsempfehlungen und für Praktika gibt es Eingangsvoraussetzungen. Diese sind im Modulverzeichnis genannt.
Was muss ich in Bezug auf Erwerbstätigkeit/Familienarbeit während dem Teilzeitstudium beachten?
Wir empfehlen folgendes:
- Bei 4 Teilzeit-Studienjahren: max. 1 Arbeitstag (20%)
- Bei 5 Teilzeit-Studienjahren: 1 - max. 2 Arbeitstage (20-40%)
Zu beachten ist, dass es wenige Blockwochen und Anfordernisse im Praktikum gibt, die fünftägige Präsenz verlangen und bei denen Anwesenheitspflicht besteht.
In vielen Präsenzmodulen besteht Anwesenheitspflicht. Bei mehr als 80% Abwesenheit wird das Modul nicht anerkannt oder es müssen Ersatzleistungen erbracht werden. Bei weniger als 60% Präsenz gilt ein Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden.
Gibt es orts- und zeitunabhängiges Lernen?
Für Teilzeitstudierende gibt es die Möglichkeit, sich die Inhalte von sechs Modulen orts- und zeitunabhängig im Selbststudium zu erarbeiten. Zu Studienbeginn findet eine Information zu den flexiblen Modulen (FLEX-Module) statt und anschliessend können sich die Studierenden verbindlich für ein oder mehrere FLEX-Module anmelden.
Folgende FLEX-Module werden im Moment angeboten:
- 2 TB02: Entwicklung des Menschen in der Lebensspanne
- 2 TB03 1: Forschung und Entwicklung
- 2 TB09: Lernen und Therapie
- 2 TB11: Therapie in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern
- 2 TB13: Aktuelle Themen der Heilpädagogik
Wie melde ich mich für die Module an?
- 1. Studienjahr: Die Einschreibung erfolgt 1x jährlich für ein ganzes Studienjahr.Nach der Informationsveranstaltung vor Studienbeginn können Sie sich bis Ende März für die Module des 1. Studienjahres anmelden. Die Login-Daten erhalten Sie ab März.
- Ab 2. Studienjahr: Die Einschreibung der Module erfolgt jeweils im Januar (4.1. - 31.1) für das ganze folgende Studienjahr.
Gibt es eine Reihenfolge der Praktika?
- Die Reihenfolge der Praktika muss eingehalten werden, dies gilt auch für das Teilzeitstudium.
- Die Praktika können nur an den jeweiligen vorgesehenen Frühlings- oder Herbstsemester und innerhalb des entsprechenden Zeitraums durchgeführt werden. Zum Beispiel können Sie das 2 PP1 1 Praktikum 1 nur im Frühlingssemester absolvieren etc.
- Zur Praktischen Ausbildung gibt es zeitnah Informationsveranstaltungen.
- Einige Praktika werden durch Praxisverarbeitungen an der HfH begleitet. Diese Praxisverarbeitungen müssen zeitgleich mit den entsprechenden Praktika besucht werden, also im selben Semester wie das jeweilige Praktikum.
- Praktikumstage für gesamtes 2 PP1 1 Praktikum 1: in der Regel ein Tag.
- Es kommen zusätzlich weitere Tage für «2 PP1 2 Praxisverarbeitung» hinzu.
Wie lange dauern die vier Praktika und die Praxisreflexionen
- 2 PP1 1 Praktikum 1 (Frühlingssemester): Total 25 Praktikumstage über max. 9 Wochen KW 23–37 exkl. Sommerferien (bei durchschnittlich 2–3 Tagen pro Woche)
- 2 PP1 2 Praxisverarbeitung (FS): 3 x 3 Lektionen
- 2 TBP2 Praktikum 2 (HS): 6 Halbtage oder 4 ganze Tage im Zeitraum von KW 4–6 (durchschnittlich 2 Halbtage pro Woche)
- 2 PP3 1 Praktikum 3 (FS): 1 Praktikumstag pro Woche (Fr bzw. bei TZ evtl. anderer Tag)
- 2 PP3 2 Praxisverarbeitung: regelmässige Präsenztermine über das Semester verteilt
- 2 PP4 1 Praktikum 4: Start ab KW 34–KW 28 (1–2 Tage pro Woche an Praktikumsstelle, je nach Länge des Praktikums)
- 2 PP4 2 Praxisverarbeitung: regelmässige Präsenztermine über das Semester verteilt
Was sind Wahlmodule?
Im Studiengang Psychomotoriktherapie werden Wahlmodule angeboten, dafür stehen vor allem zwei Wochen pro Studienjahr zur Verfügung (KW 28 und 51).
Die Wahlmodule dauern i.R. zwei oder vier Tage, einzelne auch fünf Tage. Es ist zu beachten, dass alle nur «am Stück» belegt werden können. Dies bedeutet, als Teilzeitstudierende wählen Sie in der Regel Wahlmodule, die mit ihren Studientagen in dem jeweiligen Semester korrespondieren.
In Ausnahmefällen finden einzelne Wahlmodule während des Semesters statt.
Jeweils zu Beginn des Studienjahres werden die Wahlmodul ausgeschrieben und Sie können sich dafür anmelden.
Falls Sie das Wahlmodul «2 W Sprach- und Bewegungsförderwoche BuS 21» in der Kalenderwoche 33 wählen, müssen Sie an allen fünf Tagen teilnehmen.
Wie plane ich meine Prüfungen?
Den Zeitpunkt und die Art der Prüfung (mündlich, schriftlich) finden Sie in den Studienplänen für Vollzeitstudierende. Die Prüfungen finden nach Abschluss eines Moduls statt. Jeweils zu Beginn eines Moduls, das mit einer reglementarischen Prüfung abschliesst, erhalten Sie die entsprechenden Informationen über die Prüfung und den Prüfungstermin von den zuständigen Dozierenden.
Kann ich mich zu Fragen rund ums Teilzeitstudium beraten lassen?
Bei Bedarf können Sie Ihre Fragen in Bezug auf das Teilzeitstudiums individuell mit der Studiengangsleitung besprechen. Voraussetzung eine individuelle Beratung ist, dass Sie die Zusage zum Studium erhalten haben und als ordentliche/r Student:in eingeschrieben sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine Beratung anbieten können. Als ordentliche/r Student:in im Studiengang PMT können Sie bei Bedarf Ihre Fragen zur Planung Ihres Teilzeitstudiums individuell mit der PMT Studiengangsleitung besprechen. Dies kann telefonisch oder im persönlichen Gespräch erfolgen.
Anerkennung von Studienleistungen
Studierende, die einen Bachelorabschluss (gegebenenfalls Masterabschluss) einer anderen Hochschule vorlegen, können bereits erworbene, für die Erlangung des «Bachelorabschlusses Psychomotoriktherapie» relevante Studienleistungen anerkennen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ab Anfang März per Mail von der Hochschuladministration.
- Anerkannt werden nur sowohl inhaltlich wie auch im Umfang vergleichbare Leistungen, die an einer anderen Hochschule erworben wurden.
- Es wird unterschieden zwischen Anerkennung von Modulen und Anerkennung von Prüfungsleistungen. Zuständig für die Anerkennung von Modulen und Prüfungsleistungen ist die Studiengangleitung.
- Ein Antrag kann erst ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, an welchem die Studienplatzzusage seitens des Kandidaten/der Kandidatin erfolgt ist. Eingabeschluss ist jeweils der 30. Juni.
- Während des Studiums haben Sie via Studierendenplattform Zugriff auf die entsprechenden Unterlagen.
- Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt CHF 200 und ist pro eingereichten Antrag zu entrichten.
Berufsbegleitender Abschluss des Studiums. Studierende des Bachelorstudiengangs Psychomotoriktherapie können das Studium berufsbegleitend abschliessen. In diesem Abschnitt finden sowohl Studierende als auch Praxispartner:innen die häufigsten Fragen dazu.
Wo findet man Informationen zum berufsbegleitenden Abschluss des Studiums?
Nebst den Informationen im Studierendenportal finden sich die wichtigsten Informationen zu den Modulen auf Ilias.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei fachspezifischen Fragen zum berufsbegleitenden Praktikum kann die Modulleitung kontaktiert werden.
Geht es um organisatorische Fragen rund um den gesamten berufsbegleitenden Abschluss kann die Studiengangleitung kontaktiert werden.
Was verändert sich am Studium?
Der berufsbegleitende Abschluss des Studiums unterscheidet sich darin, dass die Studierenden nebst dem Absolvieren der Module des dritten Studienjahrs eine Arbeitstätigkeit im Berufsfeld der Psychomotoriktherapie übernehmen.
Durch die Neustrukturierung des dritten Studienjahrs und die Möglichkeit, dieses berufsbegleitend zu absolvieren, schafft die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik die Voraussetzungen, dass Studierende frühzeitig in den Arbeitsprozess eintreten und trägt dazu bei, den Fachkräftemangel im Bereich Psychomotoriktherapie zu reduzieren.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der berufsbegleitende Abschluss des Studiums ist grundsätzlich allen Vollzeitstudierenden ab dem fünften Semester zugänglich. Wichtig ist, dass eine Arbeitsstelle in der Psychomotoriktherapie vorhanden ist, welche über das Pensum des «Praktikum 4» hinaus geht.
Eine Arbeitsstelle in einem fremden Berufskontext wird für den berufsbegleitenden Abschluss des Studiums nicht zugelassen. In diesem Fall wird das Studium in Teilzeit absolviert.
Wie hoch kann das Arbeitspensum sein?
Das reguläre Praktikum 4 wird in einem Stellenpensum von etwa 15% absolviert. Für das berufsbegleitende dritte Studienjahr sollen weitere 15–45% dazu kommen. Eine Überschreitung eines Gesamtpensums von 60% wird nicht empfohlen.
Welche Lehrveranstaltungen finden während des berufsbegleitenden Studiums statt?
Jeweils am Dienstag während den zwei Semestern finden regelmässige Lehrveranstaltungen in folgenden Modulen statt:
- TB12 Entwicklungspsychopathologie
- PP4.2 Praxisverarbeitung
- TB13 Aktuelle Themen der Heilpädagogik statt.
Dazu kommen zwei Module, die in Kalenderwoche 50 (TB16 Studienwoche Soziologie) und Kalenderwoche 3 (TB14 Ethik) als Blockmodule durchgeführt werden, sowie allfällige Wahlmodule die noch zu absolvieren sind (KW51). Parallel zu den Lehrveranstaltungen wird im dritten Studienjahr die Bachelorarbeit geschrieben.
Welche Aufgaben übernehmen die Praxispartner:innen?
Im Rahmen des berufsbegleitenden Abschlusses stellen die Praxispartner:innen Studierende im letzten Ausbildungsjahr an der HfH als Psychomotoriktherapeut:innen in Ausbildung an. Sie führen die Studierenden in die Räumlichkeiten, Strukturen und Prozesse ein, übergeben die Therapiekinder und begleiten die Studierenden, indem sie eine organisatorische und fachliche Beratung durch eine ausgebildete bzw. einen ausgebildeten Psychomotoriktherapeut:in organisieren, welche nach Möglichkeit in der jeweiligen Institution angestellt ist.
Welche Aufgaben übernimmt die HfH?
Die fachliche Verantwortung obliegt der Modulleitung des Praktikum 2PP4 der HfH. Die Studierenden besuchen im Rahmen des berufsbegleitenden Abschlusses das Praktikum 2PP4 inklusive der Praxisreflexionsveranstaltungen in Gruppen bei Dozierenden der HfH und gestalten KOPING-Treffen. Für fachliche Fragen und Probleme stehen die Dozierenden der Praxisreflexion zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen müssen Praxispartner:innen erfüllen?
Bei Praxispartner:innen muss es sich um Psychomotoriktherapiestellen handeln. Es muss eine ausgebildete Psychomotoriktherapeutin bzw. ein ausgebildeter Psychomotoriktherapeut als Ansprechperson und für die Begleitung zur Verfügung stehen. Weiter muss gewährleistet werden, dass die Studierenden während dem Semester jeweils am Dienstag Module an der HfH besuchen und in den Kalenderwochen 50 und 3 (und allenfalls KW51 für Wahlmodule) an Blockwochen teilnehmen. Auch die Teilnahme an der praktischen Prüfung muss ermöglicht werden.
Wo können die Praxisstellen ausgeschrieben werden?
Die Praxisstelle kann in den offiziellen Stellenportalen ausgeschrieben werden. Die Studierenden suchen ihren Praxisplatz selbständig und werden von Seiten HfH auf die Stellenportale aufmerksam gemacht.
Es besteht die Möglichkeit, offene Praxisstellen für den berufsbegleitenden Abschluss intern (für die Studierenden) aufzuschalten. Hierzu senden Sie bitte folgende Angaben an praktika [at] hfh.ch:
- Arbeitsort
- voraussichtliches Arbeitspensum
- Kontaktadresse
Welche Anstellung haben die Studierenden?
Der/die Student:in wird für den berufsbegleitenden Abschluss gemäss kantonalen Richtlinien angestellt und es wird zwischen der zuständigen Behörde und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik ein Vertrag abgeschlossen.
Der/die Student:in ist von der Arbeitsstelle gegen Unfälle versichert, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Die Arbeitsstelle haftet für Schäden, welche dem/der Student:in in Ausübung seines bzw. ihres Arbeitsauftrags verursacht werden (Bestimmung und Rückgriff gemäss OR 55).
Abschluss Studium
Abschluss
Der Abschluss Bachelor of Arts Hochschule für Heilpädagogik in Psychomotor Therapy ist von der EDK anerkannt.
Übergabe Diplome
Grundsätzlich werden die Diplome im Rahmen einer Diplomfeier an Sie übergeben. Die Diplomfeier kann gemeinsam mit den Dipomand:innen der Bachelorstudiengänge LOG und GSD im September stattfinden.
Die genauen Angaben über Datum/Zeit und Durchführungsort erhalten Sie jeweils zu entsprechender Zeit vom Eventmanagement HfH.
Ist die Teilnahme an der Diplomfeier nicht möglich, wird das Diplom nach der Diplomfeier per Einschreiben an die private Adresse zugestellt. Für Fragen wenden Sie sich gerne an zulassung [at] hfh.ch.
Abschlussdatum Diplom
Als Abschlussdatum auf dem Diplom, Exmatrikulationsbestätigung und Transcript of Records (ToR) wird das jeweilige Semesterende erfasst. Für eine Diplomierung im Frühling das Datum 31.01., für eine Diplomierung im Herbst das Datum 31.07.